Freiwilligenpreis im Kanton BL
Der Regierungsrat will jährlich mit dem Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit ehrenamtliche und freiwillige Einsätze honorieren. Die Einsätze müssen im Sozialbereich sein und gemeinnützigen, nicht kommerziellen Charakter aufweisen.
Ablauf: Die Preisausschreibung findet jedes Jahr im Frühling statt. Privatpersonen sowie Institutionen können sich bewerben. Eine Jury gibt dem Regierungsrat eine Empfehlung, daraufhin entscheidet sich dieser im November für eine*n Gewinner*in aus jeder Kategorie. Die Preisverleihung findet jeweils am Ende des Jahres statt. Wichtige Detailinformationen finden Sie auf den untenstehenden Zeilen und Links.
Freiwillige oder ehrenamtliche Einsätze im Sozialbereich können sowohl durch Organisationen und Institutionen als auch auf privater Basis erbracht werden. Als gemeinnützig wird ein freiwilliger oder ein ehrenamtlicher Einsatz betrachtet, wenn er das Wohlergehen einer Drittperson fördert und nicht das eigene materielle Wohlergehen im Zentrum steht. Die Definition der Freiwilligenarbeit richtet sich nach den Richtlinien für Freiwilligenarbeit von benevol Schweiz. Freiwilligenarbeit schliesst demnach freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ein, umfasst jegliche Formen unentgeltlicher, selbstbestimmter Einsätze ausserhalb der eigenen Kernfamilie und wird zeitlich befristet geleistet.
Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen und Institutionen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft, deren Engagement mehrheitlich der Baselbieter Bevölkerung zu Gute kommt und deren Leistung mehrheitlich, d.h. zu über 50%, unentgeltlich erbracht wird. Einsätze, welche in den vergangenen Jahren nicht prämiert wurden oder nominiert wurden, können nochmals eingegeben werden. Nicht teilnahmeberechtigt sind Institutionen und Projekte, die mehrheitlich durch Bund, Kanton oder Gemeinde finanziert werden.
Auf dem offiziellen Formular sind folgende Angaben einzureichen: Projektbeschrieb, Zielgruppe, Abgrenzung zu bezahlter Arbeit, Durchführungszeitraum, gesellschaftlicher Mehrwert und finanzielle Mittel.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis 30. September 2025 an die Sicherheitsdirektion, Generalsekretariat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal mit Kennwort “Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich” einzureichen. Über die Preisausschreibung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Regierungsrat entscheidet aufgrund der Empfehlung der Jury im November 2025 über die Preisverleihung. Die Übergabe der Preissumme von CHF 8’000.00 für Vereine und CHF 2’000.00 für Einzelpersonen findet am 4. Dezember 2025 in Binningen statt. Sie sind alle herzliche zu der Preisverleihung eingeladen.